Schreiben Sie uns!

Pauschale Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag ist unzulässig

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine arbeitsvertragliche Klausel unwirksam ist, die eine automatische Freistellung von Beschäftigten nach Ausspruch einer Kündigung vorsieht – selbst bei fortlaufender Vergütung, BAG-Urteil v. 25.03.2026; Az.: 5 AZR 108/25. Eine solche Regelung benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen und verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB.

Trotz Unwirksamkeit der Klausel kann eine Freistellung jedoch rechtmäßig sein, wenn im konkreten Fall überwiegende schützenswerte Arbeitgeberinteressen entgegenstehen (z. B. Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Vermeidung von Störungen).

Einordnung für die Praxis:

  • Pauschale Freistellungsklauseln sind unwirksam.
  • Zulässig sind differenzierende Klauseln, die eine Freistellung ausdrücklich von überwiegenden sachlichen Interessen abhängig machen (z. B. gravierende Vertrauensstörung, Auftragsmangel usw.). Arbeitsverträge sollten an dieser Stelle entsprechend angepasst werden.
  • Eine Freistellung kann im Einzelfall auch ohne vertragliche Regelung zulässig sein.

Weitere Beiträge

23. März 2026

Zugang einer Kündigung? Trotz drei Zeugen kein Beweis

Eine Arbeitnehmerin bestritt, ihre Kündigung erhalten zu haben. Der Arbeitgeber versuchte, die Übergabe der Kündigung mit Hilfe von gleich drei Zeugen nachzuweisen. Doch die Aussagen ...

23. Februar 2026

Schadenersatz bei unberechtigter Kündigung durch Vermieter

Kündigt der Vermieter ein Mietverhältnis, obwohl kein Kündigungsgrund vorliegt, muss er dem Mieter den durch die Kündigung entstehenden Schaden ersetzen. Voraussetzung ist, dass der Vermieter ...

error: Content is protected !!

Ihr Anliegen.

Nachricht an rechtsanwalt@schielefunkhaug.de

Nachricht an rechtsanwalt@schielefunkhaug.de

Moderne Steuerberatung, Rechtsberatung und Nachlassverwaltung in Ochsenhausen und Biberach.
Unser Team ist für Sie da.

Montag bis Donnerstag
9:00 – 12:00 und 14:00 – 17:00 Uhr

Freitag
9:00 bis 12:00 Uhr

www.schielefunkhaug.de

Kontaktinformationen

SchieleFunkHaug – Steuerberatung, Rechtsberatung und Nachlassverwaltung in Ochsenhausen und Biberach.

Montag bis Donnerstag
9:00 – 12:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag
9:00 bis 12:00 Uhr

www.schielefunkhaug.de

Ihr Anliegen.

Rufen Sie uns an.

Ochsenhausen und Biberach

Biberach
+49(0)7351 458129-0

Ochsenhausen
+49(0)7352 9219-0