Schiele Funk Haug GmbH
Steuerberatung und Rechtsberatung in Ochsenhausen und Biberach.
Schreiben Sie uns!

Steuerberatung

Steuergestaltung und Steuerberatung durch Schiele Funk Haug

Schiele Funk Haug GmbH

Mit Sicherheit gut beraten.

Das Vertrauen unserer Mandanten steht in unserer Kanzlei im Mittelpunkt – verantwortungsvoll für Ihre Belange und wirtschaftlichen Erfolg!

Unternehmen

Wir unterstützen bei allen betrieblichen Angelegenheiten rund um das Thema Steuern und liefern Ihnen verlässliche Kennzahlen.

Privatpersonen

Steuererklärung und mehr: Wir stehen Ihnen mit persönlicher Beratung zu steuerlichen Themen fachmännisch zur Seite.

Existenzgründer und Start-ups

Von Anfang an in guten Händen: Gemeinsam verwirklichen wir Ihre Ideen und unterstützen Sie bei der Existenzgründung.

  • Steuerliche Beratung bei der Gründung von Unternehmen (u. a. Rechtsformwahl)
  • Beratung bei der Übernahme eines bestehenden Betriebes bzw. Unternehmens
  • Änderung der Rechtsform von Unternehmen (u. a. Würdigung umwandlungsteuerrechtlicher Tatbestände)
  • Mitwirkung bei der Unternehmensnachfolge durch steuerliche Gestaltungsempfehlungen bezüglich Betriebsübergabeverträgen und Verfügungen von Todes wegen
  • Steuerliche Testamentsgestaltung
  • Planung der vorweggenommene Erbfolge
  • Steuerliche Gestaltungshinweise bei Betriebsaufspaltungen und Betriebsverpachtungen
  • Unterstützung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Prozessführung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
  • Selbstanzeigen und Beratung in Steuerstrafverfahren
  • Steuererklärungen für Privatpersonen, Gesellschaften, Gesellschafter, Einzelunternehmen und Freiberufler (u. a. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Bedarfsbewertung von Grundstücken)
  • Steueranmeldungen aller Art (z. B. Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldung)
  • Prüfen von Steuerbescheidungen und sonstigen Verwaltungsakten
  • Einsprüche und sonstige Rechtsbehelfe
  • Sämtliche Anträge zu allen Steuerarten (z. B. Stundungs- und Erlassanträge sowie Antrag auf Lohnsteuerermäßigung)
  • Implementierung der digitalen Buchhaltung (DATEV Unternehmen Online)
  • Umfassender Service im Bereich der Finanzbuchhaltung mit Kontierung, Erfassung, Auswertung und Kontrolle
  • Erbringung von Einzelleistungen, wie der Eingabe der vorkontierten Belege in die Datenverarbeitung oder das Einlesen und Auswerten selbst erfasster Buchungssätze
  • Vornahme der Finanzbuchhaltung mit speziellen Branchenlösungen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter mit allen notwendigen Meldungen, Nachweisen und Bescheinigungen
  • Verwaltung der Personalunterlagen Ihrer Mitarbeiter
  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht
  • Übermittlung an den elektronischen Bundesanzeiger zur Offenlegung
  • Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung
  • Begleitung von Existenzgründungen (z. B. Erstellung von Finanzplänen und Rentabilitätsvorschauen)
  • Berechnung und Präsentation von individuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen (z. B. Finanz- und Liquiditätspläne)
  • Beratung in sämtlichen Investitions- und Finanzierungsfragen
  • Umfangreiche wirtschaftliche Beratung beim Kauf und Verkauf von Unternehmen
  • Unterstützung bei der Erlangung von Finanzmitteln (Begleitung von Bankgesprächen)
  • Aktuelle Beratungsschwerpunkte
  • Ansprechpartner für Kommunen und deren Betriebe
  • Erbauseinandersetzungen
  • Durchführung von Testamentsvollstreckungen
  • Vornahme von Nachlassverwaltungen
  • Übernahme von Aufsichtsrats- und Beiratsmandaten

Jeder unserer Mandanten liefert uns individuelle Voraussetzungen zur Bearbeitung seines Auftrages. Keiner ist mit dem anderen vergleichbar. Neben allgemein anwendbaren Verfahren entwickeln wir mit Ihnen ein maßgeschneidertes Konzept zur vollumfassenden Betreuung Ihrer Angelegenheit. Kontaktieren Sie uns diesbezüglich gerne.

  • Unternehmer
  • Freiberufler
  • Ärzte
  • Zahnärzte und Kieferorthopäden
  • Augenärzte
  • Apotheker
  • Physiotherapeuten
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Sonstige Dienstleistungsunternehmen
  • Handwerk
  • Groß- und Einzelhandelsbetriebe
  • Produzierendes Gewerbe
  • Industrie
  • Bauunternehmen
  • Hotelgewerbe und Gastronomie
  • Friseure
  • Sonstige Gewerbetreibende
  • Vermieter, Verpächter

Steuerberater wechseln?

Es gibt Situationen und Umstände, die Sie als Mandanten zu einem Wechsel des bisherigen Steuerberaters veranlassen können.

Gründe für einen Wechsel

  • Wechsel des Wohn- oder Arbeitsortes
  • Sie als Mandant empfinden das Honorar-/Leistungsverhältnis als nicht angemessen
  • Sie fühlen sich als Mandant zweiter Klasse
  • Sie fühlen sich schlecht beraten
  • Die Chemie stimmt nicht

Wechsel ohne Hürde

Nicht in allen Fällen führt ein persönliches Gespräch zum Erfolg, dann ist ein Wechsel der richtige Schritt. Für Ihren Wechsel zu uns stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Wechsel sind ohne große Hürden zu bewältigen. Unsere nebenstehenden FAQs beantworten die wichtigsten Fragen.

Ja, ein Steuerberater arbeitet in Ihrem Auftrag auf Grundlage eines – schriftlichen oder mündlichen – Steuerberatungsvertrages. Durch Kündigung dieses Vertrages oder mangels weiterer Auftragserteilung trennen Sie sich von Ihrem bisherigen Steuerberater.

Nein, der bisherige Steuerberater ist durch die Berufsordung dem neuen Steuerberater gegenüber zur Kollegialität verpflichtet. Eine reibungslose Mandatsübernahme ist daher die Regel.

Der bisherige Steuerberater ist grundsätzlich zur Herausgabe Ihrer Unterlagen verpflichtet. Er hat allerdings ein Zurückbehaltungsrecht, sofern Sie ihm gegenüber noch Schulden haben, d. h. falls Sie noch nicht alle an Sie gestellten Rechnungen bezahlt haben.

Diese werden widerrufen und durch die Vollmachten Ihres bisherigen Steuerberaters ersetzt, was ebenfalls ein absolut unproblematischer Vorgang ist.

Ja, Ihr bisheriger Steuerberater muss absolutes Stillschweigen bewahren, auch über die Mandatskündigung hinaus.

Ihre Haftungsansprüche gegen den bisherigen Steuerberater bleiben ebenfalls nach der Mandatskündigung bestehen.

Viele Steuerberater nutzen die Software von der DATEV eG. Dabei ist ein Übertrag der gesamten Daten auf den neuen Steuerberater möglich. Jede andere Software bietet geeignete Schnittstellen, um Ihre Daten zu übergeben. Dies ermöglicht eine absolut bruchfreie Betreuung, auch bei laufenden Tätigkeiten wie der Finanzbuchhaltung oder der Lohnabrechnung.

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