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Rechtsberatung

Leistungskatalog der Kanzlei Schiele Funk Haug

Schiele Funk Haug GmbH

Rechtssicher und verständlich.

Das Vertrauen unserer Mandanten steht in unserer Kanzlei im Mittelpunkt – verantwortungsvoll und umsichtig Ihre Position wahren und vertreten, klar und unkompliziert dargelegt.

Unser Leistungsspektrum

Unser Leistungsspektrum im Bereich Recht umfasst die Gebiete Erbrecht, Unternehmensnachfolge, Vermögensnachfolge, Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Allgemeines Zivilrecht, Filesharing sowie Forderungseinzug und Inkasso.

In Ochsenhausen und Biberach

Mit Sitz und Ochsenhausen und Biberach sind unsere Rechtsanwälte zwischen Ravensburg, Biberach, Leutkirch, Wangen, Ulm und Neu- Ulm für Sie da.

Unsere Zielgruppen

Jeder unserer Mandanten liefert uns individuelle Voraussetzungen zur Bearbeitung seines Auftrages. Keiner ist mit dem anderen vergleichbar. Neben allgemein anwendbaren Verfahren entwickeln wir mit Ihnen ein maßgeschneidertes Konzept zur vollumfassenden Betreuung Ihrer Angelegenheit. Kontaktieren Sie uns diesbezüglich gerne.

  • Unternehmer
  • Freiberufler
  • Ärzte
  • Zahnärzte und Kieferorthopäden
  • Augenärzte
  • Apotheker
  • Physiotherapeuten
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Sonstige Dienstleistungsunternehmen
  • Handwerk
  • Groß- und Einzelhandelsbetriebe
  • Produzierendes Gewerbe
  • Industrie
  • Bauunternehmen
  • Hotelgewerbe und Gastronomie
  • Friseure
  • Sonstige Gewerbetreibende
  • Vermieter, Verpächter
Die Anwälte Rüdiger Weichelt, Sebastian Haug und David Rechsteiner
Rüdiger Weichelt, Sebastian Haug und David Rechsteiner (v. l. n. r.)

 

Bei Schiele Funk Haug vertreten und wahren drei Rechtsanwälte Ihre Position.

Unsere Anwälte für Ihr Anliegen

» Sebastian Haug LL.M.
» David Rechsteiner



Sicherung Ihres Vermögens und Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge zu Lebzeiten
  • Erhalt der Handlungsfähigkeit durch Vorsorgeplanung mittels General- und Vorsorgevollmacht sowie Patientenverfügung
  • Vorweggenommene Erbfolge, Schenkung und Nießbrauch
  • Gestaltung und Umsetzung Ihres letzten Willens
  • Unternehmensnachfolge und Generationenwechsel unter Beachtung gesellschaftsrechtlicher Maßgaben; durch Übertragung, Kauf und Verkauf
  • Begleitung bei der Testamentserrichtung
  • Beratung bei Verzichts-, Ehe-, Unterhalts- und Übergabeverträgen
  • Gestaltungsmöglichkeiten zur Pflichtteilsvermeidung und -reduzierung
  • Asset Protection insbesondere bei bedürftigen Erben
  • Nachfolgemanagement im Privat- sowie Betriebsvermögen
 
Sicherung Ihres Vermögens im Erbfall als Erblasser oder Erbe
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen aufgrund Erblasserwillens oder durch Bestellung durch das Nachlassgericht
  • Die Sicherung des Nachlasses: Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft
  • Erbschafts- und Erbteilverwaltung
  • Unterstützung bei der Erlangung der Erbschaft
  • Begleitung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Erbauseinandersetzung
  • Begleitung im Falle der Enterbung: Anfechtung des Testaments, Pflichtteilsgeltendmachung
    sowie Erlangung von Auskünften
  • Beratung hinsichtlich Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung und der Ausschlagung

Unsere Anwälte für Ihr Anliegen

» Sebastian Haug LL.M.
» David Rechsteiner

 



Begleitung Ihres unternehmerischen Handelns:

  • Gesellschaftsgründungen
  • Satzungsänderungen oder -neufassungen
  • Bestellung und Abberufung von Gesellschaftsorganen
  • Kapitalmaßnahmen
  • Gesellschafter-Vereinbarungen, Treuhandvereinbarungen, Stimmrechtsbindungen
  • Gesellschaftsrechtliche Beratung von Familienunternehmen
  • Umwandlungen und Umstrukturierungen
  • Stille Beteiligungen, Unterbeteiligungen
  • Geltendmachung von Auskunftsansprüchen
  • Abfindungsstreitigkeiten und -vereinbarungen
  • Regressansprüche wegen Verletzung gesellschaftsrechtlicher Sorgfaltspflichten
  • Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
  • Klärung von Gesellschafter-Streitigkeiten

Der Anwalt für Ihr Anliegen

» Rüdiger Weichelt LL.M.


 

  • Rechtliche Beratung der Mandanten (z. B. zu Themen wie Kurzarbeit, Elternzeit, Arbeitsschutzgesetz, Direktionsrecht des Arbeitgebers)
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Mandanten; insbesondere Kündigungsschutzprozesse
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Dienstverträgen und Vorstandsverträgen
  • Beratung und Unterstützung bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Arbeitszeugnissen und Abfindungen
  • Rechtsschutz gegen Versetzung und Freistellung, Beschäftigungsklage
  • Beratung zu Arbeitnehmerrechten bei Kündigungen
  • Beratung zur Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen
  • Führen von Kündigungsschutzverfahren
  • Beratung beim Vorliegen von besonderen Kündigungsschutztatbeständen (Mutterschutz, Elternzeit, Menschen mit Behinderung, gleichgestellte Personen etc.)
  •  Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung und Abwerbeverbot
  • Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen und tarifvertraglichen Fragestellungen
  • Recht der Unternehmensmitbestimmung

Der Anwalt für Ihr Anliegen

» Rüdiger Weichelt LL.M.


 

  • Unfallschadenabwicklung (z. B. Totalschaden, Reparaturschaden, merkantiler Minderwert, Mietwagenkosten,  Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden)
  • Regulierung von sonstigen Haftpflichtschäden (z. B. Glatteisstürzen, Verkehrssicherungspflichtverletzungen) und Versicherungsfällen
  • Autokauf und Reparatur (z. B. Kaufvertrag, Lieferung und Lieferverzug, Geltendmachung und Abwehr von Mängelrügen, Nacherfüllung, Nachbesserung, Rücktritt und Minderung, Garantie und Produkthaftung, Verjährungsfragen)
  • Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten (z. B. Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße, Fahren unter Alkoholeinfluss, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs)

Der Anwalt für Ihr Anliegen

» Rüdiger Weichelt LL.M.


 

  • Kündigung von Wohnraummietverhältnissen (z. B. wegen Eigenbedarfs, Zahlungsverzug, Verstöße gegen die Hausordnung, Vertragsverletzungen)
  • Prüfung und Entwurf von mietvertraglichen Abmahnungsschreiben
  • Beratung und Vertretung bei Mietmängeln und Minderungsansprüchen
  • Prüfung und Ausspruch von Mieterhöhungsverlangen
  • Gestaltung von Mietverträgen und Mietaufhebungsvereinbarungen
  • Beratung zur Mietkaution und Schönheitsreparaturen
  • Führen von gerichtlichen Räumungsverfahren
  • Beratung und Vertretung im Bereich des Gewerberaummietrechts und Pachtrechts

Unsere Anwälte für Ihr Anliegen

» Rüdiger Weichelt LL.M.
» David Rechsteiner


Allgemeines Zivilrecht steht neben den speziellen Rechtsgebieten (wie beispielsweise Erb-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht) und umfasst eine Vielzahl von Angelegenheiten, die Ihren beruflichen oder privaten Alltag betreffen.

Wir kümmern uns um Ihre Verträge:

  • Vertragsprüfung
  • Vertragsentwurf
  • Loslösung von Verträgen
  • Probleme mit dem Vertragspartner

Wir kümmern uns um Ihre Forderungen:

  • Durchsetzung von Zahlungs- oder Gewährleistungsansprüche
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

Gerichtlich und außergerichtlich vertreten wir Sie gerne im:

  • Kaufrecht (insb. Gewährleistung und Garantien)
  • Werkrecht
  • Maklerrecht (auch Partnervermittlungsverträge)
  • Darlehensrecht
  • Bürgschaftsrecht
  • Schadensersatzrecht (z.B. Hundebiss oder Sachbeschädigung)
  • Nachbarrecht (z.B. überhängende Äste, Lärmbelästigung)

Der Anwalt für Ihr Anliegen

» David Rechsteiner

 



Wir ziehen Ihre Geldforderungen für Sie ein.

Ihr Kunde oder Auftraggeber zahlt nicht? Wir kümmern uns darum – und Sie sparen Zeit und Geld.

Wir verschicken qualitative Mahnungen und sprechen mit Ihrem Schuldner, wir können Gegenstände Ihres Schuldners pfänden lassen, ein Gerichtsverfahren einleiten, die Zwangsvollstreckung betreiben und mithilfe des Insolvenzantrags Druck aufbauen.

Unser Angebot für Sie:

  • Individuell abgestimmte Inkasso-Maßnahmen
  • Alle Leistungen aus einer Hand: Von der Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Langzeitüberwachung titulierter Forderungen

Unsere Kosten für die Forderungsbeitreibung sind vom Schuldner zu tragen, wenn der Schuldner im Verzug ist und die Forderung berechtigt ist.

Unsere Anwälte für Ihr Anliegen

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Unsere Kanzlei bietet in unseren Schwerpunktbereichen für auswärtige Kolleginnen und Kollegen Terminsvertretungen bei allen Zivil- und Arbeitsgerichten der Region (hier insbesondere: Ravensburg, Biberach, Leutkirch, Wangen, Ulm, Neu- Ulm) an.

Der Anwalt für Ihr Anliegen

» David Rechsteiner


Eine Filesharing Abmahnung wird ausgesprochen, wenn eine Person Urheberrechte verletzt, indem ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Genehmigung des Rechteinhabers im Internet geteilt wird. Was den meisten Betroffenen einer Filesharing-Abmahnung nicht bewusst ist, dass die heruntergeladenen Dateien auf Tauschbörsen für andere Nutzer des Tauschbörsennetzwerks gleichzeitig zum Hochladen bereitgestellt werden. Dieser Vorgang stellt das eigentlich vorwerfbare Verhalten bei einer Abmahnung wegen Urheberechtsverletzung dar.

Folgende Verhaltensempfehlungen können wir Ihnen nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung geben:

  • Unterschreiben Sie die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht.
  • Bezahlen Sie nicht die im Schreiben geforderte Geldsumme.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf.
  • Reagieren Sie möglichst sofort und nehmen Sie die im Schreiben gesetzten Fristen ernst.

Nutzen Sie das Angebot unserer Rechtsberatung und lassen Sie prüfen, ob die Abmahnung tatsächlich berechtigt ist und welche Möglichkeiten bestehen, die Situation in Ihrem Sinne bestmöglich zu gestalten.

Nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt zu uns auf.

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